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17. November 1991: Verabschiedung der Verfassung der Republik Mazedonien

 Jahrestag der Verabschiedung der ersten Verfassung nach der Unabhängigkeitserklärung.

In der Volksabstimmung vom 8. September 1991 drückten die Bürger ihren Willen aus und stimmten für die Konstituierung des Landes als souveräner und unabhängiger Staat Mazedonien. Die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit wurde mit der Annahme der Verfassung mit 93 Stimmen in des Parlaments am 17. November 1991 vollendet.

Der Arbeitstext der Verfassung wurde von den Professoren Vlado Popovski, Ljubomir Frckovski und Laze Kitanovski verfasst.

Laut Verfassung basiert das sozioökonomische und politische System der Republik auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Freiheiten, der Gewaltenteilung, der Marktwirtschaft und anderer Grundwerte der modernen demokratischen Gesellschaft.

Die Verfassung ist der höchste Rechtsakt und hat bisher mehrere Änderungen erfahren.

Der letzte war im Jahr 2019, als das mazedonische Parlament mit 81 Ja-Stimmen die vier Verfassungsänderungen zur Änderung des Verfassungsnamens von Republik Mazedonien in Republik Nordmazedonien nach Inkrafttreten des Prespa-Abkommens beschloss. Das Parlament verabschiedete auch das Verfassungsgesetz über die Durchführung von Änderungen.


Zuvor wurden in den Jahren 1992, 1998, 2001, 2003, 2005, 2009 und 2011 Verfassungsänderungen vorgenommen.

Die Verfassung besteht aus einer Präambel und Artikeln. Die Artikel der Verfassung sind in mehrere Kapitel unterteilt. 

Das erste Kapitel ist den grundlegenden Bestimmungen gewidmet, das zweite den Grundfreiheiten und Grundrechten des Menschen und der Bürger, das dritte der Organisation der Staatsgewalt, das vierte dem Verfassungsgericht, das fünfte der kommunalen Selbstverwaltung, das sechste dem internationale Beziehungen, das siebte zur Verteidigung der Republik, das Kriegsrecht und den Ausnahmezustand, das achte auf die Verfassungsänderungen und das neunte Kapitel auf die Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Die Grundwerte der verfassungsmäßigen Ordnung sind in Artikel 8 Absatz 1 der Verfassung definiert und dies sind die im Völkerrecht anerkannten und durch die Verfassung festgelegten Grundfreiheiten und -rechte des Menschen und der Bürger, die freie Meinungsäußerung der Staatsangehörigkeit, eine angemessene und gerechte Vertretung der Bürger aller Gemeinschaften in staatlichen Organen und anderen öffentlichen Einrichtungen auf allen Ebenen, Rechtsstaatlichkeit, Aufteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative, politischer Pluralismus und freie und demokratische Wahlen, Rechtsschutz des Eigentums, Freiheit der Markt und Unternehmertum, Humanismus, soziale Gerechtigkeit und Solidarität, kommunale Selbstverwaltung, Raumordnung und Humanisierung sowie Schutz und Förderung von Umwelt und Natur sowie die Beachtung allgemein anerkannter Normen des Völkerrechts.

Die verfassungsrechtliche Entwicklung des Landes lässt sich historisch in drei Perioden einteilen. Die erste vom 31. Dezember 1946, als die Verfassung der damaligen Volksrepublik Mazedonien als eine der Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawiens angenommen wurde. Die zweite Periode ist mit der Verabschiedung der Verfassung der Sozialistischen Republik Mazedonien am 25. Februar 1974 und die dritte vom 17. Dezember 1991, als die letzte und noch gültige Verfassung der gegenwärtigen Republik Mazedonien angenommen wurde.