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Am heutigen Tag: Mazedonien ändert Staatsflagge nach Handelsembargo

Am heutigen Tag, am 5. Oktober 1995, änderte die Republik Mazedonien seine erste Staatsflagge. Nach Handelsembargo von EU Mitglied Griechenland. Die Flagge hatte somit offiziell nur drei Jahre, zwischen 1992 und 1995 bestand. Sie dient aber weiterhin als Nationales Symbol der Mazedonier.


Am 16.02.1994 verhängte Griechenland ein Handelsembargo gegen Mazedonien, Grund dafür war der allseits bekannte "Namensstreit", der weit mehr als ein Streit um den Namen des Staates Mazedonien ist. 

Das Handelsembargo gegen die Republik Mazedonien wurde von der damals neuen Regierung  Griechenlands unter Andreas Papandreou bereits im Vorfeld als Druckmittel angekündigt, wenn die Republik Makedonien in der Namensfrage nicht nachgeben würde. Am 16.02.1994 setzte Griechenland seine Ankündigung in die Tat um und verhängte ein Handelsembargo gegen die Republik Makedonien. Von diesem Tage an durfte kein Warenverkehr der Republik Makedonien mehr über den Hafen der nordgriechischen Stadt Thessaloniki abgewickelt werden. Ausgenommen hiervon waren nur humanitäre Güter. Auch durften keine Waren mehr über die makedonisch-griechische Staatsgrenze in die Republik Mazedonien eingeführt werden. Das griechische Generalkonsulat in der makedonischen Hauptstadt Skopje wurde geschlossen. Zwei Tage später durften auch keine Waren aus der Republik Makedonien mehr nach Griechenland eingeführt werden.

Nach Auffassung der griechischen Regierung sei ihr Embargo aufgrund des Verhaltens der Republik Makedonien mit EU-Recht vereinbar. Das Verhalten der Republik Mazedonien habe nach Auffassung Griechenlands nicht nur eine schwerwiegende innerstaatliche Störung der öffentlichen Ordnung zur Folge, sondern es würde auch eine internationale Spannung geschaffen, die eine Kriegsgefahr darstelle. 

Nachdem Gespräche zwischen der EU-Kommission und der griechischen Regierung keine Lösung brachten, reichte die Kommission am 22.04.1994 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Verletzung des EU-Rechts ein. Nach Auffassung der Kommission habe das Verhalten der Republik Makedonien nicht die von Griechenland dargestellten Folgen. Damit sei das Embargo eine Verletzung des EU-Rechts. 

Gleichzeitig beantragte die Kommission auch den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung, die allerdings durch einen Beschluss des Gerichtshofes vom 29.06.1994 abgelehnt wurde. Das Urteil in der Hauptsache blieb aufgrund des makedonisch-griechischen Interimsabkommens vom 13.09.1995 aus. 

In diesem Interimsabkommen wurde eine Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien vereinbart. Die Republik Makedonien verpflichtete sich unter anderem dazu auf ihre bisherige Staatsflagge (Stern von Vergina, antikes makedonisches Symbol) zu verzichten. 

Die Klärung der Namensfrage sollte in bilateralen Gesprächen zwischen der Republik Mazedonien und Griechenland im Rahmen der Vereinten Nationen erfolgen. Griechenland verpflichtete sich unter anderem dazu das Handelsembargo gegen die Republik Mazedonien binnen 30 Tagen aufzuheben, was am 14.10.1995 geschah. 

Der Gesamtschaden durch das griechische Embargo für die Republik Mazedonien lässt sich nicht genau beziffern.


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